Wir haben bis einschließlich Wochentag, Datum geschlossen. Unsere Geschäftszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
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Infos

Hotline 06831 - 95 81 110
Veranstaltungstage Mo - Sa
Veranstaltungsdauer 16, 32, 63 UE
Teilnehmer 20
Voraussetzungen Ausbildung zum Ersthelfer

Betrieblicher Sanitätsdienst

Wer muss Betriebssanitäter:innen einsetzen?

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen und Institutionen benötigen abhängig von Größe und Anzahl der Beschäftigten eine gewisse Anzahl ausgebildeter Betriebssanitäter:innen. Auf Baustellen wird ein/eine Betriebssanitäter:in verpflichtend sobald dort 100 Versicherte arbeiten. In Betriebsstätten wird mindestens 1 Betriebssanitäter:in benötigt, wenn 1501 Versicherte anwesend sind. Kleinere Betriebe benötigen Betriebssanitäter:innen je nach Art, Schwere und Anzahl der Unfälle im Betrieb.

Rechtsgrundlage bildet u.a. die DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention. Im vierten Kapitel (Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) wird die Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter:innen definiert.

Weitere und wichtige Informationen für Arbeitgeber zum Thema Betriebssanitäter sowie die nächsten offenen Termine findest Du hier.