Betriebssanitätsdienst
Wer muss Betriebssanitäter einsetzen?
Unternehmen und öffentliche Einrichtungen und Institutionen benötigen abhängig von Größe und Anzahl der Beschäftigten eine gewisse Anzahl ausgebildeter Betriebssanitäter. Auf Baustellen wird ein Betriebssanitäter verpflichtend sobald dort 100 Versicherte arbeiten. In Betriebsstätten wird mindestens 1 Betriebssanitäter benötigt, wenn 1501 Versicherte anwesend sind. Kleinere Betriebe benötigen Betriebssanitäter je nach Art, Schwere und Anzahl der Unfälle im Betrieb.
Rechtsgrundlage bildet u.a. die DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention. Im vierten Kapitel (Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) wird die Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter definiert.